Reklamationen und Rücksendungen

HUGO Bike Reklamationsbedingungen

HUGO Bike s.r.o.
Poříčská 282,
Boršov nad Vltavou
Tel...:+420 735 750 755
E-Mail: info@hugobike.cz

Artikel 1

Einleitende Bestimmungen

  1. Die Rechte des Käufers aus einer mangelhaften Leistung (im Folgenden "Reklamationen" genannt) sind stets nach Maßgabe dieser Reklamationsordnung geltend zu machen. Für Angelegenheiten, die nicht unter diese Beschwerdeordnung fallen, gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer macht den Käufer in geeigneter Weise auf dieses Reklamationsverfahren aufmerksam und stellt es ihm auf Verlangen in Textform zur Verfügung
  2. Der Verkäufer haftet in diesen Fällen nicht für Mängel:
    • wenn die Sache zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft ist und für diesen Mangel ein Nachlass auf den Kaufpreis vereinbart wird,
    • wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,
    • der Mangel auf Verschleiß durch normalen Gebrauch oder durch die Beschaffenheit der Sache (z. B. durch Ablauf der Nutzungsdauer) zurückzuführen ist,
    • der Mangel durch den Käufer verursacht wurde und auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung zurückzuführen ist.
    • der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, das sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht.
    • wenn festgestellt wird, dass der Schaden am Produkt nicht vom Hersteller oder Importeur, sondern vom Benutzer verursacht wurde (Unfall, unsachgemäße Handhabung oder Einbau von nicht zugelassenem Zubehör, Eingriff in die Konstruktion oder in elektrische Teile, unsachgemäße Reparatur, unsachgemäße Lagerung usw.).
    • Nichtinanspruchnahme der Garantie innerhalb der Garantiezeit.
    • wenn in den ersten sechs Monaten des Batteriealters eine kontinuierliche Abnahme der Batteriekapazität von weniger als 20 % über 300 Ladezyklen zu beobachten ist, und zwar während der Nutzung und Lagerung.
    • wenn das Produkt nicht ordnungsgemäß und entsprechend den Anweisungen verwendet und gewartet wurde.
    • wenn bei der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung keine ordnungsgemäß ausgefüllte Bürgschaftsbescheinigung vorgelegt wurde
    • Abnutzung einzelner Teile (z. B. Reifen, Bremsbeläge).

Artikel 2

Eine Forderung stellen

  1. Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer an jedem seiner Standorte einzureichen, an dem die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder an seinem Sitz oder seiner Niederlassung.
  2. Der Verkäufer sorgt dafür, dass während der gesamten Betriebszeit ein Mitarbeiter anwesend ist, der berechtigt ist, Beschwerden entgegenzunehmen,
  3. Die Reklamation kann auch bei der Person eingereicht werden, die in der vom Verkäufer an den Käufer ausgestellten Bestätigung, auf der Quittung oder im Garantieschein angegeben ist, wenn sich die angegebene Person am Ort des Verkäufers oder an einem dem Käufer näheren Ort befindet.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, seine Anspruchsberechtigung zu beweisen, insbesondere das Kaufdatum nachzuweisen, entweder durch Vorlage eines Kaufbelegs, einer Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der mangelhaften Erfüllung des Garantiescheins oder auf andere glaubwürdige Weise.
  5. Sollte die Ausübung des Mängelrechts für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere weil die Sache nicht auf dem üblichen Weg zum Ort der Reklamation transportiert werden kann, so hat der Verkäufer den Mangel im Einvernehmen mit dem Käufer entweder an Ort und Stelle oder auf andere Weise festzustellen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Unterstützung zu gewähren.

Artikel 3

Frist für die Ausübung der Rechte

  1. Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 12/24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Gütern kann die Frist für die Ausübung der Rechte auf mangelhafte Leistung auf 6 Monate verkürzt werden. Der Verkäufer gibt eine solche Verkürzung der Frist in der Bescheinigung über die mangelhaften Leistungspflichten oder auf dem Kaufbeleg an.
  2. Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 6 Monaten oder 300 Ladezyklen - für die Lebensdauer des Akkus - geltend machen. Eine Batterie ist ein Verbraucherprodukt mit einer begrenzten Lebensdauer. Eine kontinuierliche Abnahme der Batteriekapazität, die während des Gebrauchs oder der Lagerung beobachtet werden kann, gilt nicht als Defekt. Dies ist eine Eigenschaft, die auf den natürlichen Alterungs- und Verschleißprozess der Batterie zurückzuführen ist. Daher fällt dieses Phänomen nicht unter die Garantie, solange diese Abnahme nicht mehr als 20 % über 300 Ladezyklen innerhalb von 6 Monaten nach dem Alter der Batterie beträgt.
  3. Der Käufer hat seine Rechte aus der mangelhaften Leistung unverzüglich nach Feststellung der Mangelhaftigkeit der Ware auszuüben. Der Verkäufer haftet nicht für die Vergrößerung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware benutzt, obwohl er den Mangel kennt. Macht der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht geltend, so läuft die Frist für die Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware repariert wird und der Käufer sie nicht benutzen kann.
  4. Die Frist für die Ausübung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variiert.

Artikel 4

Bearbeitung von Beschwerden

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich zu entscheiden, in komplexeren Fällen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist.
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der er Datum und Ort der Reklamation, die Merkmale des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise, in der der Käufer über die Bearbeitung informiert wird, angibt.

In Boršov nad Vltavou 2.1.2017

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